Ohren
Unser Ohr ist anatomisch in verschiedene Bereiche unterteilt. Sichtbar ist die Ohrmuschel. Dort mündet der äußere Gehörgang, der bis zum Trommelfell reicht. Hinter dem Trommelfell liegt das Mittelohr, in dem die Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss und Steigbügel) liegen. Über diese erfolgt die Schallübertragung zum Innenohr. Das Innenohr besteht aus der Hörschnecke (Cochlea) und dem Gleichgewichtsorgan (Vestibularorgan). Von dort leiten der Hör- und Gleichgewichtsnerv die Informationen an das Gehirn weiter.
Entzündungen des Ohres können sehr schmerzhaft sein. Zudem können verschiedene Störungen des Hörvermögens und des Gleichgewichtsorgans auftreten. Wir bieten für jedes Alter eine passende, ausführliche Diagnostik und Therapie an.
Zur frühestmöglichen Entdeckung von angeborenen Hörstörungen sollte bei jedem Neugeborenen ein Hörtest erfolgen. Mit der Messung der otoakustischen Emissionen wird die Funktionsfähigkeit der äußeren Haarzellen des Innenohres beurteilt. Dieser Test ist meist vollkommen schmerzfrei, sehr schnell und beim schlafenden Kind durchführbar. Er sollte in den ersten Lebenswochen erfolgen
Wir bieten Ton- und Sprachhörtests nach aktuellem Standard an. Diese sind sowohl für die Diagnostik akuter Hörstörungen als auch für die Verordnung und Kontrolle von Hörgeräten essenziell.
Hiermit kann die Beweglichkeit des Trommelfells gemessen werden. Dies ist z.B. zur Diagnostik von Flüssigkeitsansammlungen im Mittelohr hilfreich.
Mit der Messung der otoakustischen Emissionen (OAEs) wird die Funktionsfähigkeit der äußeren Haarzellen des Innenohres beurteilt. Sie bietet eine meist schmerzfreie und schnelle Möglichkeit der Beurteilung der Hörschnecke (Cochlea). Dies ist nicht nur zur frühzeitigen Erkennung von Hörstörungen beim Neugeborenen notwendig, sondern bietet auch wichtige Informationen zur frequenzspezifischen Analyse von Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen.
Es werden die sogenannten frühen akustisch evozierten Potenziale (FAEP) gemessen. Damit können Störungen im Bereich der Hörbahn (Nervenbahn von Hörschnecke bis Hörzentrum im Gehirn) aufgedeckt werden.
Sollte in unseren Untersuchungen festgestellt werden, dass Sie Hörgeräte benötigen, können wir eine notwendige Verordnung ausstellen. Natürlich ist auch die Wiederverordnung und Kontrolle vorhandener Hörhilfen möglich.
Es gibt verschiedene Erkrankungen des Ohres, die zu einer Verschlechterung des Hörvermögens führen können. Wir bieten verschiedene Therapieverfahren zur Behandlung an. Dazu zählen sowohl medikamentöse Therapien als auch kleine operative Verfahren, die in örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.
Zum Beispiel kann bei einem Hörsturz ein nur lokal wirkendes Cortisonpräparat direkt in das Mittelohr gegeben werden (Intratympanale Cortisontherapie).
Sollte dauerhaft Flüssigkeit im Mittelohr verbleiben (ein sogenannter Paukenerguss) führen wir Parazentesen (kleiner Schnitt im Trommelfell) und die Einlage von Paukenröhrchen in lokaler Betäubung durch.