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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Wir bieten folgende medizinisch sinnvolle Maßnahmen an, die von den Krankenkassen bisher nicht übernommen werden.

Intratympanale Cortisontherapie

Bei der intratympanalen Cortisontherapie (ITC) wird ein Cortisonpräparat direkt in das Mittelohr gegeben. Von dort kann es in das Innenohr gelangen. Dies kann in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

Diese Behandlung ist ein etabliertes Verfahren in der Behandlung eines Hörsturzes und kann bis zu 6 Wochen nach Beginn des Hörsturzes begonnen werden. Auch bei der Behandlung des Morbus Menière und der peripheren Fazialisparese kann sie eine wirkungsvolle Therapieoption sein.

Das Cortison wirkt nur lokal im Ohr. Es sind bisher keine Nebenwirkungen durch das Medikament beschrieben worden.

Umfassende Schwindeldiagnostik

Von den Krankenkassen werden nur vereinzelte Untersuchungen zur Diagnostik eines Schwindels bezahlt. Um sich jedoch ein umfassendes Bild, insbesondere bei komplizierteren Fällen machen zu können, sind manchmal zusätzliche Untersuchungen notwendig. Wir bieten mit der Videonystagmographie, der Video-Lagerungsprobe, der Luftkalorik, dem Kopfimpulstest sowie der Messung der VEMPs (Vestibulär Evozierte Myogene Potenziale) die wesentlichen Untersuchungsmethoden zur sicheren Diagnose eines HNO-Schwindels an.

Mehr zum Themenbereich: Schwindeldiagnostik

Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet individuelle Gesundheitsleistung?

Die Kosten für verschiedene medizinisch sinnvolle Maßnahmen und Therapieoptionen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Vergütung wird nicht willkürlich festgelegt, sondern regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Muss ich die Leistung sofort bezahlen?

Nein, nach durchgeführter Maßnahme erhalten Sie eine Rechnung per Post.